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Justiz im Würgegriff
 
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Justiz im Würgegriff

Psychiatrische Gutachter manipulieren Richter – mit oft tragischen Folgen


„Dann verkrampften sich meine Hände, und ich zog zu.“ – Armin Schreiner (oben), Mörder der kleinen Natalie, gilt noch heute als Prototyp des therapierten Wiederholungs-täters. Dass diese nicht weniger werden, zeigt ein Blick in die Tagespresse (oben).
Andreas B. will Liebe. Mit Kampfmesser und Stilett betritt er das Zimmer der 17-jährigen. Das Mädchen wehrt sich verzweifelt. Andreas B, gelernter Metzger, schlachtet sie ab. Die Schwester und die Mutter, die zufällig dazukommen, tötet er ebenfalls. 43-mal sticht er zu. Er wird gefasst und vor Gericht gestellt. Der Gerichtspsychiater sieht „eine Chance zur Nachreife“. Der Richter schließt sich der gutachterlichen Meinung an und verurteilt Andreas B. nach dem milderen Jugendstrafrecht zu zehn Jahren Haft. Das war 1993. 1996 wird Andreas B. in die Therapie verlegt. Im Januar 2002 schließlich entlässt man ihn vorzeitig mit der Auflage, sich „weiteren Therapien“ zu unterziehen. Im Oktober 2002 überfällt er wieder ein 17-jähriges Mädchen und versucht sie zu entführen. Mit einem Messerstich im Oberschenkel entkommt sie in letzter Sekunde.

Nur wenig entsetzt Menschen und vor allem Eltern so sehr wie die oft unfassbaren Verbrechen von Sexgangstern und Kindermördern, die immer öfter die Schlagzeilen bestimmen. Unfassbar ist oft aber nicht nur die Tat selbst, sondern der Umstand, dass es sich bei fast allen spektakulären Fällen um Wiederholungstäter oder so genannte Freigänger handelt.

„Was ist los mit unserer Justiz?“ war im Herbst 2002 dann auch eine Frage, die vor dem Hintergrund einer ganzen Reihe brutaler Sexualstraftaten nicht nur von den Medien gestellt wurde. Viele Bürger können nicht nachvollziehen, warum Sex-Täter oft zu vergleichsweise geringen Strafen verurteilt und obendrein auch noch vorzeitig entlassen werden – nur um, wie es scheint, gleich wieder nach neuen Opfern Ausschau zu halten. Die Sündenböcke: Richter, insbesondere Strafrichter.

„... dann darf er raus“

Dem renommierten Anwalt Hans Reinhardt wurde in einem Zeitungsinterview mit Bild am 8. Oktober 2002 die Frage gestellt, wie oft denn bei Sex-Delikten die Höchststrafe verhängt werde. Reinhardt wortwörtlich: „Nie! Weil diese Täter oft psychische Störungen haben. Deshalb entscheidet das Gericht fast immer auf verminderte Schuldfähigkeit.“

Vielleicht hätte er dazusagen sollen, dass dem Gericht in aller Regel auch gar nichts anderes übrig bleibt: Die verminderte Schuldfähigkeit (oder auch gar keine) wird vom jeweiligen psychiatrischen Gutachter behauptet und attestiert. Die Entscheidung über die Frage der Verantwortlichkeit des Täters wird de facto also nicht von einem Richter, sondern von einem Gerichtspsychiater (vor)entschieden. Dass diese Frage im Strafprozess überhaupt eine zentrale Rolle spielt, ist ebenfalls dem Einfluss psychiatrischer Gutachter zuzurechnen. Die Zeiten, in denen ein Täter noch verantwortlich war für seine Tat, sind längst vorbei.

„Wenn die Entlassung verantwortet werden kann, dann kann das Gericht keine andere Entscheidung treffen.“
Pressesprecher des Bayerischen Justizministeriums zur vorzeitigen Haftentlassung Armin Schreiners
Bezeichnend auch die Antwort Reinhards auf die Frage, wie oft Sexualstraftäter vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Reinhard: „Fast immer, weil nach zwei Dritteln der Strafe geprüft wird, ob eine Entlassung möglich ist. Dann beurteilen Gutachter die Täter. Wenn sie entscheiden, er ist geheilt, dann darf er raus.“

Im Klartext: Sobald psychiatrische Gutachter an einem Verfahren beteiligt sind, stellen sie die Weichen für richterliche Entscheidungen. Ob der Delinquent ins Gefängnis geht oder im so genannten „Maßregelvollzug“ einer geschlossenen Hochsicherheitspsychiatrie verschwindet, ob er überhaupt verurteilt wird, zu welcher Strafdauer er verurteilt wird, wann er wieder entlassen wird, zu früh, zu spät oder überhaupt nicht, all das bestimmen letztlich psychiatrische Gutachter, nicht Richter. Die Gerichte, wie viele Staatsanwälte auch, folgen lediglich der vermeintlichen Expertenmeinung – und stecken die Prügel ein, wenn etwas schief geht.

Fazit: Die viel gepriesene Unabhängigkeit des Richters mag in der Verfassung und in den Lehrbüchern festgeschrieben sein. In der Praxis wird sie zunehmend der Gutgläubigkeit in die Wissenschaftlichkeit psychiatrischer Gutachten geopfert.

Ist dieses Vertrauen gerechtfertigt?

Tödliche Propheten


Der Justizpalast in der Münchner Innenstadt: Neben dem Landgericht München I mit seinen Zivil- und Strafkammern ist hier auch das Bayerische Justizministerium untergebracht, dem die Oberaufsicht über Strafjustiz und Strafvollzug in Bayern untersteht.
Im September 1996 entführt der 27jährige Armin Schreiner die 7-jährige Natalie Astner. Am Rand der bayrischen Ortschaft Epfach zerrt er die Erstklässlerin in den Wald, missbraucht sie und würgt sie bewusstlos. Anschließend wirft er das Kind in den Lech. Natalie stirbt. Schreiner hat bereits mehrere Jahre Haft aufgrund verschiedener Sexualdelikte hinter sich. Vom August 1994 an befindet er sich als Freigänger in psychiatrischer Behandlung, nach seiner vorzeitigen Entlassung im Juli 1995 in einer Psychotherapie. „Keinerlei sexuelle Abartigkeit“ wird dem notorischen Sexualstraftäter bescheinigt. Armin Schreiner ist „geheilt“. Seine günstige Sozialprognose aber weist einen schwer wiegenden Fehler auf: Kurze Zeit später ermordet er das kleine Mädchen.

Die landesweite Empörung im Fall Natalie war beispiellos. Eltern und Kinder sammelten 1,2 Millionen Unterschriften und überreichten sie an die damalige Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth. In einer den Unterschriften vorangestellten Petition richteten die Kinder die Bitte an Politiker und Erwachsene, sie „besser zu schützen“.

Sechs Jahre sind seitdem vergangen. Etliche Gesetze wurden verabschiedet. Wirklich passiert ist nichts. Die Namen der Opfer sind andere, die Namen der Täter sind andere, die Geschichte ist letztlich die gleiche.

Die Frage, ob Psychiater und Psychologen verlässliche Sozialprognosen für Sexverbrecher und andere Schwerstkriminelle erstellen können, wie manch einer glaubt, wird allein schon von der Blutspur der Wiederholungstäter beantwortet: Sie können es nicht.

Gutachten ohne Güte


„Viele Gutachten sind einfach Banane.“
Dr. Rainer Gliemann Institut für Forensische Gutachten in Nordrhein-Westfalen
Wie trügerisch und betrügerisch – mit oft fatalen Folgen – psychiatrische und psychologische Gutachten tatsächlich sein können, haben zudem zahlreiche internationale Studien belegt.

Das Forscherduo Faust/Ziskin resümierte im renommierten Wissenschaftsjournal „Science“ die Auswertung einer Großzahl dieser Studien. Die Bilanz, die bis zum heutigen Tag steht, kommt einem Genickschuss für die angebliche Wissenschaftlichkeit psychiatrischer Diagnostik und Prognostik gleich:

  • Das „Expertenurteil“, heißt es da, habe der Laiensicht an Treffsicherheit nichts voraus. Vor allem bei der Vorhersage von Gewalttaten würden sich Psychiater doppelt so häufig „irren“ wie sie korrekte Vorhersagen tätigen.

  • Auch unter hochgradig überschaubaren klinischen Bedingungen liegen die „Experten“ mit ihren Aggressivitätsvorhersagen „fast immer daneben“, konzediert ein anderer Wissenschaftler seine Untersuchungen.

  • Der australische Forscher Mellsop stellte fest, dass verschiedene Psychiater in der Untersuchung ein und desselben psychisch gestörten Patienten zu gänzlich unterschiedlichen Beurteilungen des Krankheitsbilds kamen. Ganz neu ist diese Erkenntnis nicht: Die so genannte Norris-Studie zeigte bereits 1959 auf, dass bei nur 54% von insgesamt 6263 Fällen die Meinungen der diagnostizierenden Psychiater übereinstimmten – wohlgemerkt: deren Meinungen.

  • Die so genannte Cherry-Studie ließ zwei „erfahrene Psychiater“ unabhängig voneinander 20 Patienten diagnostizieren. Sie stuften sechs Personen als depressiv ein – allerdings waren es jeweils nicht dieselben sechs Personen...

    1997 veröffentlichte „Die Zeit“ einen Artikel mit der Überschrift „Kann ein Triebtäter geheilt werden?“. Die Antwort durften die Teilnehmer einer Psychiatertagung in der Psychiatrie-Akademie von Königslutter gleich unwidersprochen mitliefern: Es fehle an qualifizierter Aus- und Fortbildung. Dagegen das eindeutige Fazit der internationalen Studien: Die Urteilssicherheit in Diagnostik wie Prognostik hängt weder von der Länge der Ausbildung noch von der klinischen Erfahrung ab!

    Anders gesagt: Die Psychiatrie liefert keine Grundlage für irgendeine gutachterliche Fertigkeit oder Fähigkeit, die diesen Begriff verdient. Folglich kann die Länge oder „Qualität“ der Ausbildung kein Faktor in der Behebung von psychiatrischen „Irrtümern“ sein.

    „Viele Gutachten sind einfach Banane“, bekennt dann auch ganz ungeniert Dr. Rainer Gliemann in einem Beitrag der Münchner Abendzeitung im November 2002. Gliemann ist Chef des Instituts für Forensische Gutachten in Nordrhein-Westfalen. Aber auch er klammert sich an die These, dass „bessere Ausbildung“ und „Prognosekommissionen“, wie in der Schweiz, das Problem des fehlenden wissenschaftlichen Unterbaus bei psychiatrischen Gutachten lösen könnten. Diese führen aber lediglich zu weniger Entlassungsempfehlungen, wodurch – mangels wirksamer Therapien – das Problem in die Zukunft verlagert wird. Darüber hinaus zeigen die so genannten „härteren Maßstäbe“ nur einmal mehr die Willkür des gutachterlichen Würfelspiels mit Menschenleben: Immer mehr Unschuldige oder faktisch Rehabilitierte verschwinden auf unbestimmte Zeit hinter Gefängnis- oder Anstaltsmauern.

    Bereits die Monahan-Studie aus dem Jahre 1973 stellte fest, dass zwischen 65% und 95% aller Personen, die von Psychiatern als gefährlich eingestuft wurden, dies in Wirklichkeit nicht sind. Studien in den 70er, 80er und 90er Jahren an Psychiatriepatienten lieferten Erkenntnisse, die schockierend sind:


    Im Jahre 1909 untertitelte der bekannte Karikaturist Blix eine Karikatur im „Simplicissimus“ über psychiatrischen Sachverstand in Therapie und Sozialprognostik mit den Worten: „Lehmann, ich habe Sie nun schon fünfmal als geheilt entlassen, und jedes Mal haben Sie in der Nacht darauf eine Frau erwürgt. Ich bin wirklich neugierig, was Sie in dieser Nacht anstellen werden!“ Bereits vor 100 Jahren wusste man sehr wohl über die Ohnmacht der Psychiatrie Bescheid, auch wenn man dieser Ohnmacht selbst ohnmächtig gegenüberstand und den methodischen Irrsinn nur im Witz aufarbeiten konnte. Man ahnte, dass der Psychiater zu allem fähig war, nur nicht zu dem, was er behauptete tun zu können.
  • In einer Studie aus dem Jahre 1982 berichtet Robert Hoffmann von 41% „Fehldiagnosen“ bei 215 psychiatrischen Patienten.

  • Eine Studie an 131 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Patienten des Psychiatric Center in New York ergab 1985, dass „schätzungsweise 75% aller Patienten bei der Einlieferung ins Zentrum fehldiagnostiziert wurden“.

  • 1990 untersuchten Lorrin Koran und seine Kollegen 529 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte psychiatrische Patienten aus acht Behandlungsprogrammen staatlicher Einrichtungen in den USA. Bei 38% aller Patienten fanden sie eine deutlich erkennbare körperliche Krankheit mit charakteristischen Symptomen – jedoch waren weniger als die Hälfte überhaupt diagnostiziert worden noch waren diagnostizierte körperliche Krankheiten in ihrer Relevanz zu den angeblich psychischen Problemen des Patienten richtig bewertet worden.

    Die Beurteilung von Sex-Tätern nach verbüßter Haft und Therapie verläuft unter ähnlichen Vorzeichen: „Für jeden, der zu Unrecht rauskommt, bleiben etwa fünf zu Unrecht drin“, bekannte in der Süddeutschen Zeitung der Münchner Psychiatrieprofessor Dr. Norbert Nedopil. In einem anderen Interview über Straftäter im Maßregelvollzug werden Nedopils Einsichten in das gutachterliche Unvermögen seiner Hellseherzunft, der er selber in vorderster Front angehört, treffend zusammengefasst: „Die Hälfte könnte entlassen werden, wenn man besser wüsste, welche die richtigen 50% sind.“

    Die Situation im Strafverfahren? Beurteilungen ähnlich dem Prinzip eines Zufallsgenerators entscheiden im Gerichtssaal darüber, ob der Sexualstraftäter wirklich einer ist, oder eher doch nicht, ob er für seine Tat verantwortlich ist, oder eher doch nicht, ob der Täter dem Strafvollzug überantwortet werden soll, oder lieber doch nicht. Von der Sorgerechtsentscheidung über die Wiedererlangung des entzogenen Führerscheins bis zur Höhe des Urteils im Strafprozess: Psychiatrische und psychologische Gutachter bewachen alle wichtigen Ein- und Ausgänge von Justiz und Strafvollzug.

    Zunehmend auch entkriminalisieren sie die Kriminalität. Was vor zwanzig Jahren noch Straftat war, ist heute „Krankheit“. Ob der Brandstifter selbst das Zündholz an das Haus der Nachbarsfamilie gehalten hat oder ein pathologischer Trieb irgendwo in seinem Innern, für den er nicht verantwortlich ist – das weiß nur der Gerichtspsychiater.

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