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Justiz im Würgegriff
 
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„Man muss sich fragen, was hier vor sich geht...“


Die Psychiatrie kann zwar nicht heilen, gibt sich aber gern als Heilberuf aus. So erinnert dann auch die Äskulapnatter, Symbol der Heilkunst im Äskulapstab, mehr an eine Würgeschlange, wenn sie sich der Waagschale der Justitia bemächtigt. Das symbolträchtige Bild entstammt dem Cover eines Lehrbuchs für Forensische Psychiatrie.
Die zitierten und eine Reihe ähnlicher Studien belegen eines sehr deutlich: Psychiatrische „Beurteilungskriterien“ funktionieren nicht! Das ist der klare Befund.

Jeffery Harris, Vorsitzender Direktor einer staatsanwaltlichen Sonderkommission für Gewaltverbrechen in den Vereinigten Staaten, fasste die Willkürlichkeit psychiatrischer Gutachten in amerikanischen Gerichtssälen treffend zusammen: „Was mich irritiert, ist die Tatsache, dass in jeder mir bekannten Gerichtsverhandlung der Psychiater der Verteidigung grundsätzlich konstatiert, dass der Angeklagte psychisch krank sei – der Psychiater der Anklage dagegen aber grundsätzlich behauptet, der Angeklagte sei geistig gesund. Das geschieht unausweichlich bei 100 Prozent der Fälle, und das ist sicherlich kein Zufall. Man muss sich fragen, was hier vor sich geht ... und ehrlich gesagt wäre man besser dran, sich jemanden aus einer Statistenagentur zu besorgen, um ein ,fachkundiges psychiatrisches Gutachten‘ in einer Strafverhandlung zu erhalten.“

Der weltweit renommierte Buchautor Dr. Thomas Szasz, selbst Professor emeritus der Psychiatrie, bringt den psychiatrischen Gutachter-Hokuspokus auf den Punkt:

„Es ist zu bezweifeln, ob man Toxikologen bei Gericht dulden würde, wenn in der einen Autopsie eine große Menge Arsen festgestellt und in der Autopsie eines anderen Toxikologen wiederum kein Arsen gefunden würde. Dennoch ist so ein Affentheater bei psychiatrischen Gutachten eine Alltäglichkeit.“

Irrmeinung mit Professur


„Die Psychiatrie ist wahrscheinlich diejenige Kraft, die in den letzten 50 Jahren die größte Zerstörung in der Gesellschaft angerichtet hat.“
Dr. Thomas Szasz, Buchautor, Professor emeritus der Psychiatrie
Psychiatrische Gutachten sind Meinung, nicht Fakt. Diese Meinung – so wohlklingend sie auch formuliert sein mag – kann sich schon drei Tage später als völlig falsch herausstellen. Beispiele dafür gibt es zu Tausenden.

Dennoch gelingt es Psychiatern immer wieder, ihr angebliches Expertenwissen bei Gericht und in den Medien zu verkaufen.

„Er liest in den Seelen der Mörder“, titelte unlängst die tz über den erwähnten Münchner Psychiatrieprofessor Dr. Norbert Nedopil, einen der umtriebigsten psychiatrischen Seher an deutschen Strafgerichten.

Wie gut er in den Seelen von Kriminellen lesen kann, zeigt der Fall Marco S.

Ende August 1999 wurde Marco S., ein Mann mit einem beeindruckenden kriminellen Vorleben, erneut verhaftet. Der Berufskriminelle (Raub, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Vergewaltigung) befand sich im Rahmen einer Gefängnisstrafe von Februar 1997 an in sexualtherapeutischer Behandlung. 1998 schließlich begutachtete Norbert Nedopil den jahrelangen Sexualstraftäter. Professor Nedopil, Leiter der Forensischen Psychiatrie am Münchner Uni-Klinikum, warf einen sicherlich hoch bezahlten Blick in die Zukunft seines Probanden – die Gefahren, die von diesem für die Gesellschaft ausgingen, sah er nicht.

Auf der Grundlage des Nedopil-Gutachtens wurde Marco S. zuerst Freigänger und schließlich auf Bewährung entlassen. Am 13. August 1999 schlug er erneut zu und vergewaltigte eine junge Frau brutal in deren Auto – nach einer mehr als zwei Jahre währenden psychiatrisch-psychologischen Therapie, nach einem gutachterlichen Persilschein und nur fünf(!) Tage nach seiner Haftentlassung.

Wissenschaftlich belegte Unwissenschaftlichkeit

Wie übertünchen Psychiater ihr Unvermögen in Therapie und Begutachtung? Mit einem fast genialen Trick: In aller Öffentlichkeit erklären sie ihr Versagen als „unausweichlich“, „üblich“ und „wissenschaftlich belegt“ und verweisen dabei auf ihre eigenen Studien. So sind Sex-Täter zunehmend „nicht resozialisierbar“, „nicht heilbar“ oder von vornherein „untherapierbar“ (mittlerweile bis zu 75% der Sexualstraftäter in einer Haftanstalt). Bei Sex-Tätern müsse man eben mit Rückfallquoten „bis 25%“ rechnen, bei Erwachsenen mit „20 bis 40%“, bei Pädophilen gar mit „70 bis 80%“ (Nedopil). Und in den Sozialprognosen, so wisse man jetzt aufgrund von Studien, stecke „immer ein großer Unsicherheitsfaktor“.

Gleich für die nächsten 50 Jahre im Voraus sicherte sich die Forensische Psychiatrie an der Uni-Klinik in München gegen den Vorwurf der gutachterlichen Scharlatanerie ab: In einer umfangreichen Studie habe man herausgefunden, dass bei Sexualstraftätern noch „über Jahrzehnte hinweg“ ein Rückfallrisiko bestehe. Mit anderen Worten: Wenn etwas passiert, dann hat das schon seine Richtigkeit! Vorgestellt wurde das Ergebnis der Studie im Herbst 1999 von Professor Nedopil – zwei Monate nach der erneuten Verhaftung von Marco S. Auf diese Weise bleibt natürlich selbst die übelste Fehlprognose im Rahmen „wissenschaftlicher Erkenntnisse“ und damit erklärlich und gleichsam legitim. Ein dreister Taschenspielertrick.

Im Ernstfall bleibt auch noch der Verweis auf die Verantwortlichkeit der Richter. Professor Nedopil: „Ich muss aber betonen, dass nicht ich die Entscheidung über einen Freiheitsentzug treffe, sondern ein unabhängiger Richter.“

Natürlich können psychiatrische oder psychologische Gutachter auf der Grundlage von Logik, gesundem Menschenverstand, schlichter Beobachtungsgabe und ähnlich „unprofessionellen“ Methoden, die nichts mit Psychiatrie zu tun haben, oder durch simples Erraten, auch ein zutreffendes Urteil über eine Person oder eine Sachlage abgeben – so wie andere Berufsgruppen den erwähnten Studien zufolge das auch und oft sogar besser können. Aber auf der Grundlage psychiatrischer Theorien können sie das demonstrierbar nicht.

Für ein paar Euro mehr


Die von der Scientology Kirche unterstützte Citizens Commission on Human Rights (CCHR) ist die weltgrößte Menschenrechtsorganisation für Reformen in der Psychiatrie. Sie untersucht die oft eklatanten Menschenrechtsverstöße von Psychiatern, bringt sie an die Öffentlichkeit und veranlasst ihre straf- oder zivilrechtliche Verfolgung. CCHR fordert mit Nachdruck die Abschaffung destruktiver psychiatrischer Behandlungsmethoden. In Deutschland ist sie unter der Bezeichnung „Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.“ (KVPM) bekannt und bundesweit tätig. Die Broschüre im Bild links oben wurde im September 2002 anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Kommission herausgegeben und kann kostenlos bestellt werden.
Im Bild oben: Protestmarsch der KVPM im Juli 2001 in Berlin.
Die Unkenntnis der Justiz über die harten Tatsachen des forensisch-psychiatrischen Gutachterunwesens erklärt auch, warum die „fehleingeschätzten“ Rückfalltäter – trotz früherer oft jahrelanger psychiatrischer Behandlung – letztlich wieder in psychiatrischen Anstalten landen. „Er hat die Kleine hingerichtet und abgeschlachtet“ so die Staatsanwaltschaft Paderborn über den Täter, den bereits einschlägig psychiatrisierten Dirk S., bevor gerichtlich dessen weitere Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet wurde.

Vertrauensvoll und ehrfurchtsvoll legen Richter und auch Staatsanwälte die ewigen Zeugen psychiatrischer Unfähigkeit in die Hände ihrer Schöpfer zurück. Der Kreislauf schließt sich – nur um Jahre oder auch nur Monate später von neuem zu beginnen.

Das Blendwerk der Psychiatrie ist ein Milliardengeschäft, nicht zuletzt auch im Rechtswesen. Margareth Hagen, Ärztin und Autorin eines in den USA erschienenen Buches mit dem bezeichnenden Titel „Prostituierte im Gerichtssaal: Der Betrug mit psychiatrischen Gutachten...“ (Whores of the Court: The Fraud of Psychiatric Testimony and the Rape of American Justice) stellte eine Hochrechnung auf, wonach allein in den USA die Kosten für psychiatrische und psychologische Gutachter pro Jahr 15 Milliarden(!) Dollar betragen.

Aber nicht nur in der Justiz funktioniert dieses Blendwerk, sondern auch bei staatlichen Stellen, den eigentlichen Geldgebern. Zwar fordern ministerielle Stellen und Politiker – neben härteren Strafen – immer wieder auch die Beseitigung von Missständen in Vollzug und Therapie, vor allem im Zusammenhang mit rückfälligen Sexualstraftätern. Aber welche Missstände meinen sie? Dass sich die Psychiatrie als seriöse Wissenschaft ausgibt? Dass ihre Therapien menschliche Zeitbomben hinterlassen? Dass ihre Gutachten nicht das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben stehen? Wohl kaum. Solange aber gerade die zuständigen Stellen den Tatsachen nicht ins Auge sehen, sondern Reformen mit „mehr Personal“, einer Aufstockung der Bettenanzahl und generell „mehr Geld für die Psychiatrie“ verwechseln, wird die Misere nicht behoben werden. Das Problem wird sich insgesamt vielmehr verschlimmern.

Alle wesentlichen Änderungen der Rechtspraxis – vom Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten aus dem Jahre 1998 bis hin zu derzeit geplanten Verabschiedungen in Bundestag und Bundesrat – stützen sich auf mehr Gutachten und mehr zweifelhafte Therapien, nicht weniger, ab Januar kommenden Jahres auch auf Zwangstherapie. Seit dem 28. August 2002 droht Sexualstraftätern die Sicherungsverwahrung zwar auch nachträglich, also nach verbüßtem Urteil, aber nicht etwa durch richterliches Urteil, sondern wiederum durch gutachterliches. Was psychiatrische Gutachter „meinen“, wird auch weiterhin und mehr als je zuvor das richterliche Urteil bestimmen.

Für ein paar Euro weniger

Vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhalts wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung, dass sich die Rechtsprechung vom zerstörerischen Einfluss forensisch-psychiatrischer und psychologischer Gutachter befreit. Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, Betrug und Täuschung akzeptieren zu müssen.

Ein zweiter Schritt wäre die Abschaffung psychiatrischer Behandlungsmethoden wie Drogen und Elektroschocks, die mehr als nur im Verdacht stehen, Gewalttäter zu konservieren oder gar erst zu erschaffen (siehe auch Artikel „Warum bringe ich nicht ein paar kleine Mädchen um?“). Es gibt zahllose Fälle, weltweit, bei denen Menschen wegen vergleichsweise weniger schwer wiegenden sexuellen Delikten in die Psychiatrie kommen und diese, oft Jahre später, mit dem Wunsch verlassen zu vergewaltigen oder zu töten – und das dann auch tun. Das gilt natürlich nicht nur für Sexualstraftäter, sondern für alle Gewalttäter.

Ein Lösungsansatz unter dieser Prämisse ist folglich nicht etwa die Dauerverwahrung potenzieller Gewalttäter, die rechtlich gar nicht möglich ist, sondern die Abschaffung von Praktiken, die offensichtlich dazu beitragen, Menschen in Bestien zu verwandeln oder sie zumindest in diesem Zustand belassen.

Bis es soweit ist, sollte man psychiatrischen Gutachtern und Therapeuten nicht auch noch Millionen und Milliarden von Steuergeldern zukommen lassen! Nur mit einem zugedrehten Geldhahn kann die wohl größte und folgenreichste Fehlentwicklung der Neuzeit ein Ende finden.

Die 40-seitige Broschüre richtet sich besonders an Allgemeinmediziner, Kinderärzte, Medizinstudenten, Medizinredaktionen und Politiker. Nicht nur der Ruf, die Menschlichkeit und der Wert der Heilberufe werden durch die Psychiatrie geschädigt, sondern auch das Leben von Millionen von Menschen, die einfach nur ärztliche Hilfe suchen. Wir zeigen, wie zerstörerisch psychiatrische Behandlungsmethoden wirklich sind – und welche Alternativen es gibt.

Bestellen Sie kostenlos bei:

Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V., Amalienstraße 49a, 80799 München
Tel. 089/2730354, Fax 089/28986704
eMail: kvpm@gmx.de

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