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Drogen: Ein nationales Sicherheitsrisiko
 
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Zwangseinweisungen
Zwangseinweisungen – Ein Menschenrechtsproblem, das öffentlich zur Diskussion gestellt werden sollte. Die österreichische Regierung bestätigte kürzlich die in einem White Paper (Regierungsbericht) des Ministerkomitees des Europarates erschienenen Empfehlungen zum Thema Zwangseinweisung unter dem Hinweis auf eine „öffentliche Diskussion“ der Problematik. Zwangseinweisungen stehen im Zusammenhang mit den Menschen- und Bürgerrechten aller Staatsbürger; jedoch wie viele Österreicher haben je davon gehört?


Zwangseinweisungen stellen eine potenzielle Bedrohung für jeden Österreicher dar. Menschenrechtsorganisationen haben die Empfehlungen des Europarates als Gefahr für grundlegende Freiheiten kritisiert.

Jede Woche werden weltweit Tausende von Menschen ohne gebührendes Rechtsverfahren festgenommen – ein direktes Ergebnis der psychiatrischen Industrie. Solche Festnahmen werden durch Gesetzgebung und Fallrecht ermöglicht und verstoßen laut einer steigenden Zahl von Rechtsmeinungen gegen die Prinzipien der Menschenrechte.

Individuen werden lediglich aufgrund gesellschaftlicher Unangepasstheit oder eines akuten Leidens oder chronischen Verhaltens oder auch eines mentalen Problems inhaftiert und ihrer Freiheit beraubt, ohne Haftbefehl oder gebührendes Rechtsverfahren. In der Hauptsache handelt es sich dabei um Staatsbürger, die keine Straftaten begangen und sich keiner Gesetzesübertretung, welcher Art auch immer, schuldig gemacht haben.

Zwangseinweisungen werden primär nach einschlägigen Berichten vorgenommen – oft ohne nachvollziehbares Beweismaterial – eingereicht von Familienmitgliedern, Nachbarn oder Beamten. Die daraufhin folgende Entscheidung eines Arztes oder Psychiaters zur Einweisung der Person in eine psychiatrische Anstalt basiert oft bloß auf einer kurzen Beobachtung oder flüchtigen Untersuchung dieser Person, ihres physischen Zustandes und einer subjektiven Interpretation ihres mentalen Zustandes nach einer oberflächlichen Befragung zu aktuellen Problemen sowie auf der Begutachtung eventuell vorhandener depressiver oder psychotischer Anzeichen.

Steigende Zahl von Berichten

In ganz Europa sind Zwangseinweisungen und -behandlungen von Patienten (gleichgültig, ob auf eigenes Verlangen oder nicht), zum Beispiel mit Elektroschock und durch Verabreichung von Psychopharmaka, im Ansteigen begriffen. Die Sorge darüber, dass dieser Trend weiter anhalten wird, wurde im vergangenen Jahr durch ein White Paper über Zwangseinweisungen noch gesteigert, das im März 2000 vom Ministerkomitee des Europarates herausgegeben und an alle Mitgliedsstaaten zur Stellungnahme gesandt wurde.

Menschenrechtsvertreter kritisierten dieses Dokument wegen dessen Empfehlung, den zwangsweisen Gewahrsam einer Person davon abhängig zu machen, ob diese Person an einer mentalen Störung leidet, von der angenommen wird, dass sie „eine ernsthafte Gefahr für die Person selbst oder für andere Personen“ darstelle. Diese Kriterien sind deshalb problematisch, weil die Psychiater ja selbst zugeben, nicht vorhersagen zu können, ob eine Person eine Gefahr bedeute oder nicht. Nur allzu leicht werden solche Personen dann in die Psychiatrie eingewiesen.

Weiters wird in den Richtlinien des White Paper vorgeschlagen, dass Personen gegen ihren Willen festgenommen und inhaftiert werden können – auch wenn sie keinerlei Straftat begangen haben – und zwar ohne gebührendes Rechtsverfahren. In diesen Fällen entscheidet eine „unabhängige Stelle“; das kann auch ein anderer Psychiater innerhalb derselben Einrichtung sein, welche bereits die Festnahme initiiert hat.

„Die unleugbare Tatsache ist, dass grundlegende Menschenrechte, die jedem Verbrecher gewährt werden, denjenigen Personen vorenthalten bleiben, die an geistigen Störungen leiden“, stellte Dr. Karl Mörz, der Sprecher der österreichischen Niederlassung von CCHR (Citizens Commission on Human Rights) fest, nachdem die von CCHR der Regierung vorgelegten Empfehlungen keine Berücksichtigung gefunden hatten, und wies darauf hin, dass Straftäter wenigstens das Recht auf ein Rechtsverfahren haben. CCHR wurde von der Scientology Kirche als Beobachtungsstelle für die psychiatrische Industrie eingerichtet und verfügt über Niederlassungen in der ganzen Welt.

Österreichs Antwort

Im Gegensatz zu der Sichtweise der Menschenrechtsvertreter pflichtete die österreichische Regierung den Schlussfolgerungen des White Paper folgendermaßen bei: „Österreich unterstützt die Initiativen des Europarates und die Bemühungen des Leitenden Komitees für Bioethik. (...) und ist überzeugt, dass der Europarat die kompetente internationale Organisation ist, so ein Rechtsinstrument auszuarbeiten.“

Kurz, das österreichische Justizministerium bestätigte das vorgeschlagene Verfahren in hohem Maße.

In diesem Dokument heißt es jedoch auch: „Österreich hat eine öffentliche Diskussion über den Inhalt des White Paper in Gang gebracht, indem die Meinungen zahlreicher Institute eingeholt wurden, speziell von solchen, die mit derlei Problemen befasst sind. Diese Meinungen bilden die Basis der somit präsentierten österreichischen Stellungnahme.“

Hier stellt sich die Frage: Wie viele Österreicher haben jemals von dieser Problemstellung gehört? Wie viele haben diese „öffentliche Diskussion“ verfolgt oder gar daran teilgenommen?

Die „Institutionen, die mit derlei Problemen befasst sind“ sind offenbar dieselben psychiatrischen Institutionen, die die Einweisungen verfügen.

Das White Paper des Europarates wurde zum Zwecke der (öffentlichen) Beratung herausgebracht, mit der Absicht, Richtlinien aufzusetzen, die in ein neues Rechtsinstrumentarium des Europarates einfließen sollten.

Der Europarat sollte bezüglich des Dokuments entsprechende Organisationen auf europäischem Niveau konsultieren. Die nationalen Behörden sollten ihrerseits Konsultationen auf nationaler Stufe durchführen und ihre Stellungnahmen bis Oktober 2000 dem Europarat verfügbar machen.

15 Punkte lagen der österreichischen Regierung zur Begutachtung vor, wovon kein einziger öffentlich zur Diskussion gestellt wurde. Darunter etwa die folgenden: Kriterien zur Zwangseinweisung in eine psychiatrische Abteilung oder Anstalt und zur Zwangsbehandlung; Verfahren zum Beschluss der Zwangseinweisung und der Zwangsbehandlung; die Menschenrechte von Personen, die an geistigen Störungen leiden, speziell jener, die zwangsweise als Patienten eingewiesen wurden; und Überprüfung der Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung auf deren Rechtmäßigkeit.

Die Menschenrechtsprobleme

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„Grundlegende Menschenrechte, die jedem Verbrecher gewährt werden, bleiben denjenigen Personen vorenthalten, die an geistigen Störungen leiden.“
— Dr. Karl Mörz
CCHR Österreich

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Die Angelegenheit der Zwangseinweisung stand auf europäischer Ebene seit fast 20 Jahren auf der Tagesordnung, und die Beschlüsse und Empfehlungen beeinflussen die in den Mitgliedsländern derzeit gültigen Richtlinien für Einweisungsverfahren.

Im Februar 1983 übernahm das Ministerkomitee des Europarates die Empfehlung No. R (83)2 über den Rechtsschutz für zwangsweise als Patienten mit geistiger Störung eingewiesene Personen.

Im April 1994 übernahm das Ministerkomitee des Europarates Empfehlung 1235 (1994) über Psychiatrie und Menschenrechte und forderte gleichzeitig das Komitee auf, Maßnahmen zu setzen, um die Schutzbestimmungen der 1983 erschienenen Empfehlung noch zu verstärken.

In diesem Sinne etablierte das Komitee einen Arbeitsausschuss für Psychiatrie und Menschenrechte (CDBI-PH) zur Erstellung von Richtlinien für die Zwangseinweisung, um diese in ein neues Rechtsinstrumentarium des Europarates einfließen zu lassen. Die Richtlinien sollten „den Schutz der Menschenrechte und die Würde von Personen mit geistigen Störungen sicherstellen, besonders jener, die gegen ihren Willen als Patienten eingewiesen werden.“

Missbräuche dauern an

Der Arbeitsausschuss für Psychiatrie und Menschenrechte entledigte sich seines Mandats, u.a. unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Artikel 5, Paragraph 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wo es heißt: „Jeder, der seiner Freiheit durch Festnahme oder Haft beraubt ist, soll berechtigt sein, den Rechtsweg zu beschreiten, wodurch über die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung schnell durch ein Gericht entschieden und seine Entlassung im Falle unrechtmäßiger Inhaftierung angeordnet wird.“

Der Arbeitsausschuss betonte in diesem Zusammenhang auch, dass, gleichgültig welche unabhängigen Stellen über die Freiheitsbeschränkung befinden, Therapeuten und anderes Personal für geistige Gesundheit dadurch keineswegs der ethischen und rechtlichen Verantwortlichkeit bei ihrer Arbeit mit den Patienten entbunden seien. Vielmehr sei es die Pflicht aller für die Zukunft eines Patienten verantwortlichen Psychiater, die Gründe für ihre Entscheidungen vollständig darzulegen, und zwar den Patienten, den Kollegen und der Allgemeinheit gegenüber.

Der Arbeitsausschuss für Psychiatrie und Menschenrechte profitierte von der wertvollen Erfahrung des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und inhumaner oder würdeloser Behandlung oder Bestrafung (CPT).

Als Ergebnis seiner Arbeit empfahl der Ausschuss Richtlinien für die Zwangseinweisung unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechte. Und trotzdem sind in der Praxis Missbräuche weiterhin an der Tagesordnung.

Eine Studie der dänischen Regierung etwa zeigte, dass 50 % der Ärzte, die eine Zwangseinweisung veranlassten, den Patienten zuvor nicht gekannt hatten und ihnen auch dessen Krankengeschichte nicht zur Verfügung stand. In 20 Fällen weigerte sich die betroffene Person, mit dem Arzt zu sprechen.

Beim Großteil der Fälle steht die Entscheidung zur Zwangseinweisung weder im Einklang mit medizinischen Prinzipien, noch ist sie durch einen Gesetzesbruch der betroffenen Person begründet. Tatsächlich hat ein unfreiwilliger Patient weniger Rechte und weniger Rechtsschutz als ein Straftäter, obwohl er kein Gesetz gebrochen hat.

Auch wurde Psychiatern, dem Personal für geistige Gesundheit oder Ärzten die Befugnis erteilt, die allgemein gültigen Menschenrechte von Staatsbürgern zu umgehen, obwohl sie in Sachen Menschenrechte und Gesetz weder genügend ausgebildet noch erfahren sind.

Grundrechte schützen

Menschenrechte können als Freiheit von falschen Anschuldigungen, Brutalität und Bestrafung ohne vorherige Straftat bezeichnet werden. Die Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen beschreibt dieses Recht ebenfalls als Freisein von „Qual, grausamer, inhumaner oder würdeloser Behandlung oder Bestrafung“, als „gleichen Schutz durch das Gesetz“ und der Garantie, keiner „willkürlichen Festnahme und Inhaftierung“ ausgesetzt zu sein.

Aus diesem Blickwinkel betrachtet, heißt das nichts anderes, als dass die Vorschläge im White Paper des Europarates zu mehr Menschenrechtsverletzungen führen können.

Mehr als 30 Jahre Erfahrung haben CCHR gezeigt, dass die Mehrzahl derjenigen, die ihrer Freiheit durch psychiatrisch-zivilrechtliche Festnahme beraubt wurden, keineswegs gefährliche, sondern gesetzestreue Staatsbürger sind. Und doch können ihnen ihre fundamentalen Rechte abgesprochen werden, sogar für mehrere Jahre.

Schweden war unter den ersten Ländern, die auf das White Paper des Europarates geantwortet haben und protestierte heftig gegen die Empfehlungen und die erneute Umgehung von Gesetzen und Rechten. Schweden richtet sich weiterhin nach der Empfehlung 1235 von 1994 über Psychiatrie und Menschenrechte, die einer als geisteskrank befundenen Person einen Anwalt und einen unabhängigen ärztlichen Berater gewähren, sowie auch ein unabhängiges Gremium, bestehend aus einem Verwaltungsrichter und drei Juroren um über die Rechtmäßigkeit eines zwangsweisen Gewahrsams in einer Anstalt zu beschließen.

Die österreichische Regierung erachtete es nicht der Mühe wert, ähnliche Rechte für österreichische Staatsbürger und in der Folge für alle Europäer sicherzustellen.

„Dies ist eine wichtige Frage, die öffentlich diskutiert werden muss“, sagte der Sprecher von CCHR, Dr. Mörz. „Es geht um die Rechte jedes Bürgers dieses Landes. Die Empfehlung 1235 des Europarates sollte vollständig übernommen und zum Maßstab in Österreich und Europa werden.“ CCHR fordert die Österreicher auf, den Justizminister und die Vertreter ihres Landes im Europaparlament zu ersuchen, dies zur Kenntnis zu nehmen.


Mehr Informationen über diese Angelegenheit können Sie bei CCHR Österreich erhalten:

Bürgerkommission für Menschenrechte
PF 130, A-1072 Wien
Tel. 01/877 02 23
www.cchr.org

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