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Lauf für Menschenrechte und Toleranz
 
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Religion und Demokratie
Ministerkomitee des Europarates akzeptiert die Empfehlungen der Parlamentsversammlung vom September 2001, Religionen innerhalb eines demokratischen Staates betreffend.


 I n den vergangenen Jahren gab es in vielen europäischen Staaten und auf höchster politischer Ebene intensive Diskussionen über das Verhältnis zwischen Staat und Religion. Man war darüber geteilter Meinung. Religion vertrage sich nicht mit Demokratie, sagen die einen, Religion sei zugleich Gabe und Chance für die Demokratie, behaupten andere.

Schon 1999 brachte der Europarat einen wertvollen Beitrag in die Empfehlung 1396 „Religion und Demokratie“ der EU-Staaten in Bezug auf diese Diskussion ein. Am Anfang dieses Dokuments liest man, die Versammlung des EU-Rates sei sich bewusst, dass es sogar in einer Demokratie Spannungsbereiche zwischen religiösen Bekenntnissen und politischen Mächten gäbe.

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„Es ist nicht die Aufgabe eines Politikers in religiösen Dingen zu entscheiden.“
Dokument Nr.1396 des Europarates vom Jänner 1999

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Aber hinsichtlich der europäischen Konvention für Menschenrechte empfehle man den Gedanken der Menschenwürde. Besonders der Europarat wies darauf hin, dass demokratische Politiker die Pflicht hätten, jeglichem Versuch Einhalt zu gebieten, der gewisse Religionen samt und sonders für die Taten einzelner Fanatiker oder deren Minderheitengruppen verantwortlich macht.

Am 19. September 2001 begrüßte der Ministerrat diese Empfehlungen in einem offiziellen Statement und anerkannte all ihre Hauptpunkte – besonders angesichts der extremistischen Angriffe in den Vereinigten Staaten.

Auch Deutschland folgte den Empfehlungen und betonte, dass religiöser Pluralismus „ein Punkt der Anerkennung im Konzept einer demokratischen Gesellschaft“ sei, und bestätigte erneut den Wert religiöser Freiheit als ein grundlegendes Menschenrecht, und dass die einzigen Einschränkungen strafrechtlicher Natur seien. Die allgemeine Annahme der Unschuld sei die Hauptbestimmung.

Die Minister betonten die Bedeutung eines Diskriminierungsverbotes in diesem Zusammenhang und dass eine unterschiedliche Behandlung einzig aufgrund ihrer Religion inakzeptabel wäre. Der Staat, gemäß den Ministern für auswärtige Angelegenheiten aller EU-Staaten, „muss gegenseitigen Respekt unter den verschiedenen Gruppen anstreben.“

Als Ergebnis der Überprüfung dieser Empfehlung Nr. 1396 kamen die Mitglieder des Ministerrates zu folgendem Schluss: „Regierungen ist es nicht erlaubt, in Religionsfreiheit einzugreifen oder religiösen Pluralismus zu gefährden.“ Die Mitgliedsstaaten hätten „die Verantwortung, harmonische Beziehungen zwischen den Religionen und anderen Teilen der Gesellschaft sicherzustellen. Diese Verantwortung schließt mit ein, Maßnahmen zu setzen, um Toleranz sowie den interreligiösen Dialog mit Hilfe der Medien und anderen Vereinigungen zu fördern. Das erstreckt sich auch auf Maßnahmen zum Schutze religiöser Gefühle vor bösartigen Angriffen auf Personen anderer Glaubensrichtungen.“

Mit der Annahme dieses Dokuments bezog die deutsche Regierung eine klare Position gegen alle Angriffe auf religiöse Minderheiten in der Politik. Jetzt müssen der Erklärung Handlungen folgen. Alle Hoffnung richtet sich nun darauf, dass das seit geraumer Zeit vom Bundesinnenministerium angestrebte Anti-Diskriminierungsgesetz in naher Zukunft Wirklichkeit werde.


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