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 Die Stimme der Scientology Kirche in der Schweiz

FREIHEIT - Die deutsche Spionageaffäre

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Politische Rhetorik versus Rechtliche Fakten


Internationale Autoritäten und sogar deutsche Gerichte stimmen damit überein: Scientology ist eine Religion und ihre politisch motivierte Diskriminierung ist ein Problem.

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Hamburger Obergericht: Scientology Kirche „ist als Religionsgemeinschaft anerkannt“.

A
ls das Aussenministerium der USA im Januar dieses Jahres ihren Menschenrechtsbericht veröffentlichte, fanden sich darin 16 Seiten detaillierter und schonungsloser Kritik der Menschenrechtsverletzungen gegen verschiedene religiöse Minoritäten in Deutschland.

Der deutsche Aussenminister Klaus Kinkel reagierte wieder mit seiner stereotypen Entschuldigung.

Die Logik von Kinkel macht keinen Sinn. Doch seine Richtlinie scheint zu sein, dass es in Ordnung ist, die Menschenrechte von Bürgern zu verletzen, so lange diese „nicht religiös“ sind. Dies ist eine sehr bequeme Richtlinie für einen Aussenminister – denn seine Definition von „nicht religiös“ betrifft scheinbar jegliche Religion, deren Menschenrechte er zu ignorieren oder zu verletzen wünscht.

Wenn Kinkel seine Definition von „nicht religiös“ verwendet, um seine Diskriminierung gegen Mitglieder der Scientology Kirche zu rechtfertigen, hat seine „Logik“ eine andere fatale Schwäche. Denn sogar die Gerichte seines eigenen Landes sagen, dass er falsch liegt. Nur wenige Wochen bevor das Aussenministerium seinen Report veröffentlichte, hatte z.B. das Dreier-Gremium des Hamburger Obergerichtes eindeutig entschieden, dass die Scientology Kirche als „eine religiöse Gemeinschaft anerkannt ist.“ Weiter haben mehr als 35 deutsche Gerichte den Druck von intoleranten deutschen Politikern wie Kinkel ignoriert und sie kamen zu ähnlichen Ergebnissen.

35 Gerichte: Scientology ist religiös

Die simple Tatsache, dass 35 Gerichte über die gleiche Sache befinden mussten, und der Aussenminister trotzdem immer noch mit ihren Resultaten nicht übereinstimmen kann, sagt etwas aus über die religiöse Diskriminierung in Deutschland.

Diese Gerichtsentscheide waren nicht nebulös. Sie lauten ähnlich dem des Bezirksgerichtes von Frankfurt im Jahre 1993: „Die Lieferung von Scientology Diensten hat einen religiösen und lebensphilosophischen Charakter und basiert auf dem Prinzip freier religiöser Ausübung.“

Das Bezirksgericht von München im gleichen Jahr: „Scientology ist ein religiöser Glaube, der nicht wissenschaftlich bewertet werden kann, und seine Dienstleistungen sind von religiöser Natur.“

So hat schon im Jahre 1976 ein Stuttgarter Bezirksgericht enstchieden: „Die Scientology Kirche ist eine religiöse Gemeinschaft, die eine Lehre anbietet, die auf religiösen Zielen basiert.“

Als letztes Beispiel sei hier ein Entscheid des Hamburger Obergerichts angeführt, der ein wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 1997 bestätigt, indem es ausführt, dass „Auditing gemäss den Statuten als geistige Beratung zu verstehen ist“. Auch seien die Seminare und Kurse darauf abgezielt, „eine höhere Stufe der Existenz zu erreichen“, und basierten auf den allgemeinen Überzeugungen der Mitglieder.

Während über solche Gerichtsentscheide in der Presse meist nicht berichtet wird, bezieht sich Kinkel wiederholt auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, welches angeblich seine nicht-religiöse Sicht von Scientology unterstützt. Er vergisst zu erwähnen, dass dies der einzige Fall war, an dem die Scientology Kirche nicht offiziell zugegen war, und so die deutsche Regierung die Möglichkeit hatte, ihre Falschinformationen unwidersprochen einzugeben.

„Der Hamburger Entscheid ist wichtig, speziell wenn man in Betracht zieht, wie zentral Deutschland in der expandierenden Europäischen Union ist,“ erklärte ein Sprecher der Scientology Kirche in Deutschland. „Er zeigt uns, dass, auch wenn Beamte die Intoleranz fortbestehen lassen, die Gerichte doch Halt gebieten.“
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