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Schluss mit Bespitzelung durch V-Leute
Scientology Kirche gewinnt vor Berliner Verwaltungsgericht – ein Urteil mit bundesweiten Folgen

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„Bloße Mutmaßungen und Hypothesen“: Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres.

 W
enn man in Deutschland vom Verfassungsschutz (VS) beobachtet wird, dann nicht immer aus guten Gründen.

Um ins Visier der Schlapphüte zu geraten, genügen so genannte „Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen, wie das im Rechtsdeutsch heißt. Und die wiederum können jederzeit und von jedermann aus allgemein erhältlichen Zutaten zusammengekocht werden: Ein Dutzend Vorurteile, ein paar aufgewärmte Beschuldigungen, eine Prise politisches Ränkespiel und ein kräftiger Schuss Sippenhaft – fertig ist der potenzielle Verfassungsfeind.

Die Überwachung der Grünen in den 80er Jahren und die damalige Bespitzelung jetzt führender Regierungsmitglieder, einschließlich des Bundesinnenministers, sind nur zwei von vielen Beispielen.

Dieser Praxis kann man sich auch schlecht erwehren. Dass man sich das so konstruierte Feindbild aber nicht für immer gefallen lassen muss, das hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin in einem Aufsehen erregenden Urteil festgeschrieben.

Mitte Dezember untersagte das Gericht dem im Innensenat angesiedelten Verfassungsschutz die weitere Anwerbung von bezahlten V-Leuten zur Ausspähung der Berliner Scientology Kirche.

Das Gericht machte in seiner Begründung nicht nur die Misere der Berliner Verfassungsschützer deutlich, sondern die Misere der VS-Beobachtung von Scientology schlechthin, egal in welchem Bundesland: „Es wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar, wenn einmal gegebene Verdachtsmomente zu einer ,Dauerbeobachtung’ mit nachrichtendienstlichen Mitteln führten, obwohl sich nach umfassender Aufklärung durch eine mehrjährige Beobachtung der Verdacht der verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht bestätigt hat.“

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„Keine V-Leute mehr bei Scientology”
Süddeutsche Zeitung

„Der Verfassungsschutz darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Scientology Organisation in Berlin nicht mehr mit Vertrauensleuten ausspähen.”
Frankfurter Allgemeine Zeitung

„Ihre Entscheidung begründeten die Richter am Donnerstag damit, dass die Behörden in keiner Weise ihren Verdacht auf ein verfassungsfeindliches Verhalten von Scientology mit Indizien aus jüngerer Zeit hatten belegen können.”
Saarbrücker Zeitung

„Die Scientology Organisation sieht durch den Einsatz von Vertrauensleuten ihre Grundrechte verletzt. Das Gericht stimmte dem zu. Solche Ermittlungen müsse eine Organisation nur dulden, wenn Anhaltspunkte vorlägen, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährde.”
Berliner Zeitung

„Ein hinreichender Anfangsverdacht, dass Scientology politische Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolge, bestehe nicht.”
Hamburger Abendblatt

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Dem ist wenig hinzuzufügen.

Die Verwaltungsrichter beließen es aber nicht bei der Feststellung, dass eine mehrjährige Beobachtung keine Belege für die unterstellten „verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ erbracht hatte. Vielmehr gingen sie auch mit der Ausgangslage für die Beobachtung hart ins Gericht. So bestätigten sie vor allem den Vorwurf der Kirche, dass Verfassungsschützer und innenministerielle Stellen mit verdrehten und unrichtig wiedergegebenen „Zitaten“ (und auch falsch übersetzten Textstellen) die passenden Szenarien konstruierten, um eine Beobachtung überhaupt zu rechtfertigen – und diese Konstrukte TROTZ Klarstellungen seitens der Scientology Kirche unbeirrt fortführten.

Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts hierzu: „Zunächst ist der Vorwurf des Klägers [Anmerk.: die Scientology Kirche Berlin e.V.] hinreichend belegt und daher nicht zu widerlegen, dass diese Textstellen ... weitgehend aus dem Zusammenhang gerissen worden sind oder im Kontext mit anderen Ideen stehen, die der Beklagte [Anmerk.: die Senatsverwaltung für Inneres] nicht in Betracht gezogen hat...“

Es sei aber gerade Aufgabe des Verfassungsschutzes, „bei weiterer Durchführung seiner Tätigkeit auch das Beobachtungsobjekt entlastende Umstände zur Kenntnis zu nehmen, um seiner Aufgabe nachkommen zu können“. Aus dem Zusammenhang gerissenen „zeitlich keineswegs aktuellen Zitaten“ komme „nicht einmal eine tragfähige Bedeutung für einen weiterbestehenden Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen des Klägers zu“, so die Richterschelte in ihrer vernichtenden Bewertung der alleinigen Grundlage der Beobachtung von Scientology in Deutschland. Die vom VS ins Feld geführten Textstellen lieferten „keine Anhaltspunkte für die ihnen zugesprochenen politischen, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen“.

Das Richtergremium ließ auch keinen Zweifel daran, dass tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nur politisch motivierte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen sind – die es bei Scientology Kirche nie gab und auch nie geben wird. „Bloße Mutmaßungen, Hypothesen oder Gemeinplätze reichen dazu nicht aus“, schreibt das Gericht nicht nur den Berliner Verfassungsschützern ins Stammbuch.

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„Dem Gericht genügten die Ausführungen der Vertreter des Berliner Senats nicht, die argumentiert hatten, dass Erkenntnisse des Verfassungsschutzes erst nach längerer Zeit vorlägen und diese Zeit noch nicht verstrichen sei. Das, meinten die Richter, liefe auf eine Dauerbeschäftigung des Verfassungsschutzes hinaus ... Das Land habe keine Anhaltspunkte für tatsächliches verfassungsfeindliches Verhalten der Organisation vorgebracht.“
Frankfurter Rundschau

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Helmuth Blöbaum, Präsident der Scientology Kirche Deutschland e.V.: „Die Verfassungsschutz-Beobachtung diente von Anfang an nur Diskriminierungszwecken und das Urteil ist ein Meilenstein, um sie zu beenden. Der Richterspruch sollte aber auch allen Beteiligten zeigen, wie wichtig ein Dialog ist, um Vorurteile und falsche Vorstellungen auszuräumen.“

Das Berliner Urteil wird – mit oder ohne richterliche Hilfe – Auswirkungen auf die Beobachtung in anderen Bundesländern haben, da Grundlagen und Vorgehensweisen im Wesentlichen dieselben sind. Im Ergebnis belegt es, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für jede Form der Überwachung durch den Verfassungsschutz nicht vorliegen.

Mit dieser Bewertung steht die Scientology Kirche auch keinesfalls allein. Intern, so der SPIEGEL in seiner Ausgabe 51/2001, „plädieren bereits die Verfassungsschützer mehrerer Länder für ein Ende der Überwachung“.

Die Beklagte, die Berliner Senatsverwaltung für Inneres, verzichtete dann auch auf die Berufung. Das wegweisende Urteil ist seit Ende Januar 2002 rechtskräftig.


* Dianetik: Vom griechischen dia „durch“ und nous für „Seele“. Dianetik ist eine von L. Ron Hubbard, dem Gründer der Scientology Kirche, entwickelte Methodik, die dabei hilft, seelisches Leid zu lindern.


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