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 Die Stimme der Scientology Kirche in der Schweiz

FREIHEIT - Die deutsche Spionageaffäre

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Gericht: Der Erlass des deutschen Arbeitsministers ist ,,Illegal''


Diskriminierung wird als gesetzeswidrig verurteilt

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Das Gericht bestätigte, dass Claudia Engel (hier bei einer Anhörung vor dem US-Senat) nur wegen ihres privaten Glaubens durch Blüms Erlass diskriminiert wurde.

D
as Berufungsgericht von Rheinland Pfalz entschied diesen März mit einer einstweiligen Verfügung, dass eine diskriminierende Arbeitsgesetzrichtlinie, die durch den Bundes-Arbeitsminister Norbert Blüm eingeführt worden war, illegal ist und eine Verletzung der deutschen Verfassung darstellt.

Am 9. September 1994 hatte Blüm dem Bundes-Arbeitsamt befohlen, Lizenzen für private Arbeitsvermittlungsbüros abzulehnen, wenn die Mitglieder der Scientology Kirche angehören. Im weiteren sollten alle Lizenzen, die schon erteilt worden waren, unverzüglich wieder zurückgezogen werden.

Im März 1995 gab das staatliche Arbeitsamt von Rheinland Pfalz der Scientologin Claudia Engel bekannt, dass, auf Grund des Erlasses von Blüm, die Lizenz für ihre Au-Pair-Vermittlungs-Agentur zurückgezogen sei.

Frau Engel erhob daraufhin Klage und verlangte die Wiederherstellung ihrer Rechte. In seinem Entscheid vom März erliess das Gericht von Rheinland-Pfalz die vorläufige Aufhebung dieses Blüm-Erlasses, da ihre Wahl der Religion in keiner Weise mit ihrer Arbeitstätigkeit vermischt werden dürfe. Die Scientology Kirche sei weder eine kriminelle noch eine verbotene Gesellschaft, stellte das Gericht klar.

Das Gericht erklärte, dass der Erlass von Blüm den Artikel 12.1 der Verfassung verletzt (die Garantie der Handels- und Gewerbefreiheit) wie auch Artikel l 3.3 (Diskriminierungsverbot aufgrund der Rasse, Farbe, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Sprache, Religion oder politischer Überzeugung).

Die Richter bezogen sich auch speziell auf die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit und stellten fest, dass der Erlass von Blüm alle Scientologen alleine auf Grund ihres Glaubens diskriminiere.

Weiter wurde bemerkt, dass in Frau Engels konkretem Fall der Erlass widerrechtlich war, da weder Beweise für Unzuverlässigkeit als Geschäftsfrau, noch Fehltritte vorlagen. Die Diskriminierung gegen sie sei nur auf Grund ihres privaten religiösen Glaubens erfolgt.

Der Entscheid ist richtungsweisend. Mehr als 35 Gerichte haben bereits klargestellt, dass Scientology eine Religion ist und dass die Rechte der Scientologen, ihren Glauben zu praktizieren, durch die Verfassung garantiert ist. Doch ist dies der erste Gerichtsentscheid, der ausdrücklich die Diskriminierung von Scientologen durch die Regierung verurteilt. „Dieser Entscheid hat die gleiche Wichtigkeit für die Schweiz wie für die Europäische Union“, erklärte eine Sprecherin der Scientology Kirche in der Schweiz. „Er etabliert Grundregeln, die alle Bürger vor Diskriminierung auf Grund ihres Glaubens schützen.“

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