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Gerichtsurteile

Aber auch von anderer Seite werden Haß und bürokratisch gestreute Unwahrheiten widerlegt.

Ein kürzlicher Gewinn der Scientology Kirche vor dem Verwaltungsgericht Hamburg zeigte klar, was geschieht, wenn ein unabhängiges Gericht Tatsachen objektiv und auf der Grundlage von Recht und Gesetz beurteilt, ohne auf Vorurteile zurückzugreifen. In diesem Fall lehnte das Gericht einen verfassungswidrigen Bescheid der Stadt Hamburg gegen die Scientology Kirche ab.

Über die letzten Jahre und verstärkt in den letzten Monaten ergingen bei deutschen Gerichten eine Reihe solcher Urteile, die den religiösen Charakter der Scientology Kirche und ihr Recht auf den durch Artikel 4 des Grundgesetzes garantierten Schutz der freien Religionsausübung bestätigen. Haben Sie darüber in der deutschen Presse gelesen?

Am 6. Februar 1996 sprach das Amtsgericht Freiburg ein deutliches Wort in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren, das die Stadt Freiburg gegen ein Mitglied der Scientology Kirche angestrengt hatte. Die Stadt hatte in ihrer Klage argumentiert, daß der betreffende Scientologe eine Sondernutzungserlaubnis brauche, um Informationsschriften an Passanten zu verteilen. Das Gericht stimmte dieser Sichtweise nicht zu. Unter Hinweis auf frühere Anerkennungen der Scientology Kirche seitens deutscher Gerichte und auch auf die Anerkennung durch die nationale Steuerbehörde der Vereinigten Staaten führte es aus, daß der Religions- oder Weltanschauungscharakter Scientologys außer Frage stehe:

„Unter keinen Umständen kann hingenommen werden, daß der ,Scientology’ eine Berufung auf Artikel 4 Abs. 2 Grundgesetz . . . allein mit der Begründung verwehrt wird, sie biete Bücher und Dienstleistungen (Seminare etc.) gegen Entgelt an. In diesem Punkt unterscheidet sich Scientology in keiner Weise etwa von Vorstellungen und Verhaltensweisen der Großkirchen, die überdies noch den Vorteil des Kirchensteuereinzugs haben.“

Das Gericht führte weiter aus: „Allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften muß prinzipiell die Möglichkeit gegeben werden, entsprechende Einnahmen sowohl zur Finanzierung der laufenden Tätigkeit als auch zur Finanzierung des den meisten Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften innewohnenden Missionsgedankens zu erzielen.“

Und: „Insoweit darf Scientology nicht anders behandelt werden als andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften . . .“

Am 18. Dezember 1995 hob das Landessozialgericht in Mainz eine von Minister Norbert Blüm initiierte Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit auf, die Scientologen untersagt hatte, als private Arbeitsvermittler tätig zu werden. In dem 19seitigen Urteil widerlegten die Richter die von Norbert Blüm und seinen Lakaien unterstellten Behauptungen über die Scientology Kirche.

Im Dezember 1995 kam es zu einer Anzahl weiterer Gerichtsurteile zugunsten der Scientology Kirche. Bezeichnend für all diese Verfahren war, daß die Richter willkürliche Behördenbescheide als rechtswidrig einstuften und das grundlegende Recht aller Bürger auf Meinungs- und Religionsfreiheit bestätigten.

Behördenvertreter in Hamburg, Stuttgart und Karlsruhe hatten mehr als einmal ihre Positionen mißbraucht, um eben diese Grundfreiheiten einzuschränken. Ihre willkürlichen Maßnahmen reichten von empfindlichen Geldstrafen für missionarische Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen bis hin zu Verbotsbescheiden und schweren Strafen für das einfache Verteilen von Handzetteln zu Informationszwecken.

Im Juli 1995 stellte schließlich das Hamburger Verwaltungsgericht eine wichtige Entscheidung in einem dieser Konflikte zu, der bis in das Jahr 1984 zurückgereicht hatte. Über Jahre hatte das Bezirksamt-Mitte versucht, missionarische Aktivitäten der Scientology Kirche durch restriktive Maßnahmen zu unterbinden. Fünfstellige Strafen wurden verhängt. Anfang 1991 erreichten die Diskriminierungen gegen die Kirche ihren Höhepunkt. Nur durch einen Bescheid und ohne vorherige Anhörung wurde der Kirche untersagt, die Zeitung Freiheit und jegliche andere Publikationen zu verteilen. Erst eine Rüge des Bundesverfassungsgerichts im Oktober 1991 zwang die Hamburger Behörden, ihre Praxis, für jede erdenkliche Aktivität der Kirche eine Sondernutzungserlaubnis abzuverlangen – und gleichzeitig abzulehnen – zu ändern. Berechtigterweise betrachtete das Bundesverfassungsgericht diese Praxis als einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit.

Das Hamburger Verwaltungsgericht schloß sich diesem Bundesverfassungsgerichtsurteil mit einer Aufhebung der städtischen Verbotsbescheide an. Das Verwaltungsgericht entschied, daß es sich bei den Verbotsmaßnahmen um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit zum Nachteil der Scientology Kirche handle:

„Der Begriff der – durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten – Meinung ist grundsätzlich weit zu verstehen . . . Sofern eine Äußerung durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, fällt sie in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.“

Das Gericht hob auch hervor, daß das Hamburger Wegegesetz „nur eine umsatz- und gewinnorientierte Straßenwerbung (Passantenwerbung) verbietet, mit der ein industrielles oder handwerkliches Produkt oder seine Verarbeitung, eine Ware des Groß- und Einzelhandels oder eine wirtschaftliche Dienstleistung angepriesen wird“.

Diese Regelungen treffen eindeutig nicht auf die missionarischen Tätigkeiten der Scientology Kirche zu.

Nur einige Tage später entschied das baden-württembergische Oberlandesgericht ganz ähnlich. In Stuttgart hatte das Amt für öffentliche Ordnung einem Scientologen ebenfalls das Recht verweigert, Informationsmaterial über die Scientology Religion zu verteilen. Die Entscheidung des Berufungsgerichts bestärkte das Recht auf Meinungsfreiheit einmal mehr. Der Einspruch des Scientologen war ursprünglich vom Amtsgericht in Stuttgart abgelehnt worden. Das Berufungsgericht hingegen entschied:

Auf die - hiermit zugelassene - Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 28. Oktober 1994 aufgehoben. Der Betroffene wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen dadurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.“ [Hervorhebungen durch die Redaktion]

Kurz darauf folgte eine Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe. In einem einzigen Verfahren wurden nicht weniger als sieben Einzelstrafen aufgehoben, die gegen Scientologen beantragt worden waren. Aus den Angaben, die ein Karlsruher Polizeibeamter vor Gericht zu Protokoll gab, ließ sich entnehmen, daß er die missionarischen Tätigkeiten von Mitgliedern der Scientology Kirche willkürlich mit Ordnungsstrafen belegt hatte, um diese auf Biegen und Brechen zu verhindern. Auch diese unnötigen Verfahren gingen letztlich zu Lasten des Steuerzahlers.

Im August 1995 erfolgte eine weitere Entscheidung dieser Art durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Das Gericht entschied gegen die Stadt Stuttgart, die erneut die freie Ausübung der Scientology Religion und damit die Grundrechte ihrer Mitglieder hatte einschränken wollen.

Am 24. August 1994 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Hamburg in zweiter Instanz die Scientology Kirche als eine religiöse und philosophische Gemeinschaft. Das Gericht erwähnte in seiner Begründung ausdrücklich, daß die amerikanische Steuerbehörde Scientology als Religion anerkannt habe und selbst evangelische Theologen das Recht der Scientology Kirche auf den Schutz des Artikel 4 Grundgesetz nicht bestreiten würden.

Hierbei handelt es sich keineswegs um eine vollständige Aufzählung der Urteile zugunsten Scientologys - Urteile, die vorurteilsfreie Bewertungen und gänzlich andere Wahrheiten zum Ausdruck bringen als jene, die in den Medien Erwähnung finden. Und jetzt fragen Sie sich einmal, was haben Sie hierüber in unseren Medien gelesen? Nichts, einfach nichts. Und wenn dem so ist, sollten Sie sich die weitere Frage stellen, wer Sie hier manipulieren will und warum.

Unsere „freie“ Presse ist so sehr darum bemüht, Ihnen die Fakten vorzuenthalten, daß sie der Scientology Kirche das grundlegende demokratische Recht zur Stellungnahme verweigert, selbst wenn die Kirche bereit ist, für ihre Anzeigen zu bezahlen.

Und dies betrifft alle Bundesbürger!

Einer der berühmtesten Musiker und Komponisten der Welt, der legendäre Jazz-Pianist Chick Corea, tritt nicht mehr in Baden-Württemberg auf, nachdem ihn die Landesregierung im Jahre 1993 einzig und allein wegen seiner Religionszugehörigkeit nicht auftreten ließ. Dieser Akt der Willkür löste internationale Proteste aus. US-Senatoren, Kongreßabgeordnete und Künstler einschließlich der Blues-Legende B.B. King drückten der Bundesregierung gegenüber ihre Mißbilligung aus.

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