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Justiz im Würgegriff
 
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„Warum bringe ich nicht ein paar kleine Mädchen um?“

Über die Folgen psychiatrischer Therapien und Prognosen


Es vergeht kaum ein Tag, in dem Zeitungsleser nicht über psychiatrisierte Wiederholungstäter lesen müssen. Deren Verbrechen nach psychiatrischer Behandlung sind in nicht wenigen Fällen schlimmer als vorher.
Im Jahre 1964 gesteht der 15jährige Edmund Kemper III, seine Großeltern erschossen zu haben.

Er wird in die staatliche Atascadero-Klinik in San Luis Obispo, Kalifornien, zur psychiatrischen Behandlung eingewiesen. Auf Empfehlung zweier Psychiater wird er fünf Jahre später entlassen.

Am 7. Mai 1972 tötet Kemper zwei Frauen und enthauptet sie. Vier Monate später ermordet er ein 15jähriges Mädchen, vergeht sich sexuell an dem toten Körper und zerstückelt ihn anschließend. Am 16. und 18. September 1972 wird Kemper von zwei forensischen Psychiatern untersucht. Zu diesem Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, dass Kemper drei weitere Bluttaten verübt hat. Beide Psychiater erklären ihn für geistig völlig gesund. Aus der Begründung: „Er hat ausgezeichnet auf die jahrelange Behandlung angesprochen. Ich sehe aus psychiatrischer Sicht keinen Grund, ihn als Gefahr für sich selbst oder für ein anderes Mitglied der Gesellschaft zu betrachten.“

Zwei Monate später gesteht Kemper, acht Frauen brutal ermordet zu haben. Fünf von ihnen hatte er seit seiner psychiatrischen Begutachtung im September 1972 abgeschlachtet. Eine von ihnen war seine Mutter...

Der Fall Kemper ist lange her und hat sich weit weg ereignet. Dennoch illustriert er anschaulich, was psychiatrische Therapien und forensische Gutachten leisten können und was nicht – unabhängig von Ort und Zeitpunkt. Er steht symptomatisch für eine außerordentlich große Zahl ähnlicher Fälle. Sie ereignen sich bis zum heutigen Tag ununterbrochen in allen Ländern der Erde, in denen Psychiater das Sagen haben über Schuld und Unschuld, über „gesund“ und „krank“, über „geheilt“ und „therapieresistent“, über „gefährlich“ und „ungefährlich“.

Auch in Deutschland ziehen funktionsuntüchtige psychiatrische Therapien in Verbindung mit wertlosen Sozialprognosen eine ununterbrochene Spur von Blut und Gewalt durch die Republik, vor allem bei Sexualstraftaten.

Einige Beispiele:


Die Psychiatrie in Haar bei München. Auf dem weitläufigen Gelände sind zahllose Gebäude untergebracht, darunter auch die „Burg“, in der besonders gefährliche Täter und Triebtäter weggeschlossen und „therapiert“ werden.
  • Ende Juli 2001 wird der notorische Kinderschänder Klaus J. von der Psychiatrie in Haar in die offene Therapie verlegt. Ein renommierter Gutachter attestiert die Voraussetzungen. Nach 20 Jahren(!) Behandlung in psychiatrischen Anstalten kann sich Klaus J. genau fünf Tage am Riemen reißen. Dann fährt er nach München, schnappt sich im Stachus-Untergeschoss die 3-jährige Pia und missbraucht sie in der Toilette eines nahe gelegenen Hotels. Bei seiner Festnahme findet die Polizei einen Zettel mit Selbsttherapie: „Ich darf keinen Sex mit Kindern machen.“

  • Ebenfalls im Juli 2001 erhält der therapierte und begutachtete Sexualstraftäter Peter K. Ausgang von der Haarer Psychiatrie, ein Mann, der bereits dreimal wegen Vergewaltigung verurteilt ist. Die zuständigen Psychiater sehen bei ihm „keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit“. Peter K. fährt nach München, überfällt ein 14-jähriges Mädchen und vergewaltigt es auf brutalste Weise. Anschließend versucht er es zu erwürgen.

  • Am 7. Mai 2001 verschwindet die 9-jährige Peggy Knobloch spurlos aus dem oberfränkischen Lichtenberg. Die landesweite Suche unter großer Anteilnahme der Bevölkerung bleibt ergebnislos. Fast eineinhalb Jahre später, im September 2002, gesteht der geistig zurückgebliebene Ulvi K., Peggy missbraucht und ermordet zu haben. Ob er wirklich der Täter ist, steht bis dato nicht fest. Fest steht aber, dass er vor Peggys Verschwinden bereits eine Reihe sexueller Übergriffe auf Kinder zu verantworten hatte und dank eines verharmlosenden Gutachtens auf freiem Fuß blieb. Peggys Leiche ist bis heute unauffindbar.

  • Im September 2002 vergewaltigt und ermordet ein Sex-Killer die 16-jährige Jennifer aus Neumünster in Schleswig-Holstein. Der mutmaßliche Täter, Stefan Z., war fünf Wochen vorher aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er bereits zum zweiten Mal wegen Vergewaltigung eingesessen war.


    Frank Schmökel wurden von unterschiedlichen Gutachtern „gute Therapieerfolge“ bescheinigt. Heute gilt er, wie Spiegel online treffend feststellte, als „Symbolfigur für das Versagen des Maßregelvollzugs“.
  • 1994 wird der Triebtäter Frank Schmökel wegen versuchten Totschlags und der Vergewaltigung von Kindern zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, die auf insgesamt 14 Jahre aufgestockt wird, von der er aber keinen Tag absitzt. Stattdessen wird er im psychiatrischen Maßregelvollzug „therapiert“. Fünf Mal bricht er aus, wenn er nicht sowieso gerade Freigang hat, und vergewaltigt weiter. Schmökel in seinem geheimen Tagebuch: „Warum breche ich nicht aus, vergewaltige, quäle und bringe ein paar kleine Mädchen um?“ Einem früheren Opfer schreibt er, nach jahrelanger psychiatrischer Behandlung: „Der Drang nach sexueller Gewalt ist bei mir jetzt noch größer als vor meiner ersten Vergewaltigung“ (Bild, 29.10.02). Im Oktober 2000 erhält der „sehr angepasste, freundliche und kooperative“ Schmökel (O-Ton behandelnder Anstaltspsychologe, 1997) erneut Ausgang, um seine Mutter zu besuchen. Begleitet wird er von zwei Pflegern. Schmökel sticht beide mit einem Messer nieder, ebenso seine Mutter. Einer der Pfleger wird lebensgefährlich verletzt. Auf der Flucht tötet der Berufsverbrecher einen Rentner und entkommt mit dessen Auto. Gefasst wird er dennoch. In der Verhandlung im November 2002 sagt einer der Pfleger aus, man habe ihm ärztlicherseits versichert, dass der Schwerverbrecher Schmökel „nicht gewaltbereit“ sei.

  • Im Oktober 1998 wird dem Vergewaltiger Raymond S. von der geschlossenen Psychiatrie Brandenburg/Havel Ausgang gewährt, obwohl er früher bereits viermal ausgebrochen ist. Raymond S. sucht sofort das Weite. „Er hatte doch versprochen, dass er nicht flieht“, so die Aussage seines Psychiaters bei der späteren Gerichtsverhandlung im Herbst 2002. Der sadistische Sexgangster überfällt in den nächsten acht Monaten 70 Frauen, misshandelt zehn schwer und tötet zwei von ihnen. Vor seinem Ausgang bat der Sex-Täter seinen Psychiater um ein Trieb dämpfendes Medikament, „weil sonst Straftaten vorprogrammiert sind“, wie er freimütig zugab. Der behandelnde Psychiater später vor Gericht: „Wir dachten, der schauspielert nur.“

  • Im April 2000 wird der Facharbeiter Johannes D. wegen geäußerter Selbstmordabsichten in die Psychiatrie Mainkofen eingeliefert. Nach seiner Entlassung gilt er als nicht gemeingefährlich, soll aber Pillen nehmen, um seine Psychose-Schübe zu „unterdrücken“. Irgendwann hört er auf, Pillen zu nehmen. Im September 2002 metzelt er seine Lebensgefährtin nieder und ermordet anschließend eine ihm völlig fremde Frau in einem Kaufhaus. Eine Woche später nimmt er sich in der Psychiatrie Mainkofen das Leben – dort trotz medikamentöser Behandlung.

    Diese Aufzählung ließe sich endlos fortsetzen.

    Der Fall Johannes D. zeigt exemplarisch auf, warum psychiatrische Psycho-Drogen alles sind, nur eben keine Medikamente. Sie können nicht heilen, versiegeln Menschen aber als lebende Zeitbomben, die nach dem Weglassen der Droge jederzeit explodieren können.

    Viele Wissenschaftler und Autoren sind sogar der Meinung, dass psychiatrische Drogen, die bei Sex-Tätern in und außerhalb des psychiatrischen Maßregelvollzugs fast grundsätzlich eingesetzt werden, erst die Gewalttätigkeit verursachen, zu deren Verhinderung sie verabreicht werden.

    Für diese Annahme spricht nicht zuletzt, dass spektakuläre Gewalttaten in der Regel unter dem Einfluss psychiatrischer Psychopharmaka verübt werden oder die Täter vor der Tat jahrelang solche Mittel nahmen oder nehmen mussten. Praktisch alle Schulhofmassaker in den Vereinigten Staaten fallen in diese Kategorie.

    Die frühere Behandlung mit Drogeninjektionen in einer psychiatrischen Anstalt, so der Wolfgang-Schäuble-Attentäter Dieter Kaufmann, habe in ihm einen „Totalhass“ hervorgerufen (Einzel-Attentäter auf Politiker weisen übrigens grundsätzlich ein „psychiatrisiertes“ Vorleben auf).

    Ohne Therapie, mahnt die Münchner Abendzeitung, wäre Sven Kemmerzell, der gerade abgeurteilte Vergewaltiger der 7-jährigen Anna, „nach Verbüßung seiner Haft als freier Mann eine tickende Zeitbombe“. Was, muss man fragen, wird er mit psychiatrischer Therapie sein?

    Die Süddeutsche Zeitung konstatiert im Oktober 2002: „Unumstritten ist aber eine traurige Wahrheit: Täter, die eine Therapie absolviert haben, werden nur etwas seltener rückfällig als Täter, die nicht in Therapie waren.“

    Bevor die Politik wie geplant den psychiatrischen Maßregelvollzug weiter ausbaut und noch mehr Gutachter einsetzt, um „die Gesellschaft vor Sex-Tätern zu schützen“, wie es heißt, sollte sie sich wenigsten über eins im Klaren sein: Man kann den Teufel nicht mit dem Belzebub austreiben.

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