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DEUTSCHLANDS RUF Wie Gut ist er Wirklich?
 
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Zum zweiten aufeinanderfolgenden Mal verurteilte die Menschenrechtskommission der UNO Verletzungen der Menschenrechte in Deutschland. Der zum Jahresbeginn veröffentlichte Bericht kritisiert Deutschland aufgrund seiner Verletzungen der Religionsfreiheit und erwähnt ausdrücklich die folgenden Punkte:

  • „Verletzungen des Rechts, seine Religion oder Überzeugung zum Ausdruck zu bringen.“

  • „Behördliche Kontrolle religiöser Aktivitäten . . . welche zu einem eigentlichen Verbot bestimmter Gruppen ausarten kann.“

Der Bericht warnt auch vor der Gefahr, daß politische Parteien von Religionen benutzt werden können, um vermeintliche Widersacher zu bekämpfen - ein Problem, das auch die Bundesregierung und ihre amtskirchlichen Verflechtungen betrifft: „Parteien, Wortführer und Bannerträger von Religionen sind nicht immer Befürworter von Toleranz und Menschenrechten. Aus diesem Grunde verbieten zunehmend mehr Staaten die Bildung politischer Parteien auf ausschließlich oder überwiegend religiösen Grundlagen.“

Der letztjährige Bericht der Menschenrechtskommission der UNO, von dem Sie vermutlich auch nichts gehört haben und welcher sich mit Menschenrechtsverletzungen des Jahres 1994 und davor befaßte, verwies auf eine ganze Reihe diskriminierender Handlungen gegen die Scientology Kirche. Er belegte, wie Kinder, Eltern, Geschäftsleute und Mitglieder politischer Parteien ausgegrenzt wurden – einzig und allein aufgrund des Glaubens ihrer Wahl.

Dieser Bericht aus dem Jahre 1994 stellt seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs die erste Kritik an Menschenrechtsverletzungen in Deutschland seitens der internationalen Völkergemeinschaft dar. Drei Seiten davon zeigten Übergriffe und Diskriminierungen durch staatliche Stellen und Beamte gegen Mitglieder der Scientology Kirche auf sowie Fälle von Drohungen und tatsächlicher Gewaltanwendung. Wen wundert es, daß gewisse Regierungsvertreter nicht wollten, daß Sie darüber informiert werden!

Haben diese Regierungsvertreter oder Beamten ihr Verhalten geändert? Nein. Sie gehen offensichtlich davon aus, daß sie Sie weiter belügen und auf Dauer manipulieren können.

Ein Jahr nachdem dieser Bericht veröffentlicht worden war, unternahm die Bundesregierung einen schwachen Versuch, ihn zu diskreditieren. Sie behauptete, es mangle ihm an „Details“, wobei sie geflissentlich die Tatsache Tausender von bedruckten Seiten ignorierte, die eben diese Details aufführen und welche sie leicht hätte einsehen können. (Falls Sie an einem kostenlosen Exemplar der Dokumentation Religiöse Apartheid 1996 interessiert sind, die Auszüge aus diesen Dokumenten enthält, kontaktieren Sie bitte die Redaktion der Freiheit.)

Regierungsvertreter beschwerten sich auch, daß sie keine Chance gehabt hätten, zu dem Bericht Stellung zu nehmen – obwohl ihnen die Menschenrechtskommission dafür mehrere Monate eingeräumt hatte.

Und gerade anfang März erschien der Menschenrechtsbericht des amerikanischen Außenministeriums, in dem die Bundesrepublik nun schon zum dritten Mal hintereinander wegen der diskriminierenden Behandlung von Scientologen scharf kritisiert wurde.

Trotz der vereinten Bemühungen unserer Regierungsvertreter, Fakten zu unterdrücken und aus den Medien herauszuhalten, informieren wir Sie über die tatsächlichen Ereignisse. Die eifrigsten Unterstützer der staatlichen Hetzkampagne, wie zum Beispiel Norbert Blüm, werden sicherlich keine freundlichen Worte dafür finden. Angemessener wäre es, unser theologisch vorgebildeter Arbeitsminister würde sich einfach um seinen Aufgabenbereich kümmern, den er auf seinen christlichen Kreuzzügen oft und gern vergißt. Vor allem um die beispiellose Arbeitslosigkeit, die derzeit alle Negativrekorde seit Ende des Zweiten Weltkriegs bricht“. (Siehe „Norbert Blüm - Die Kehrseite“.)

Aber nicht nur mißbilligen Behörden weltweit diese alarmierenden Tendenzen in Deutschland. Vielmehr anerkennen sie Scientology auch umfassend und eindeutig als wirkliche Religion. Religionsexperten, Gerichte und Regierungsstellen, einschließlich der größten Steuerbehörde der Welt (der Internal Revenue Service in den USA), haben den religiösen Charakter von Scientology anerkannt. Selbst in Deutschland haben Dutzende Gerichtsurteile die religiöse Natur Scientologys bestätigt. (Siehe auch „Internationales Expertengremium veröffentlicht Gutachten über Scientology“.)

Experten, Regierungsvertreter und
behördliche Stellen melden sich zu Wort


Im Rahmen der internationalen Kontroverse hinsichtlich ihres Umgangs mit Menschenrechten wird Deutschland von einer Vielzahl von Gruppierungen und Einzelpersonen verurteilt. Nur wenig davon wird in deutschen Medien aufgegriffen; und wenn sich eine Berichterstattung nicht vermeiden läßt, werden die Fakten oftmals bis zur Unkenntlichkeit entstellt.

Im Mai 1995 zum Beispiel organisierte die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (früher KSZE, jetzt OSZE) ein „Internationales Seminar zum Thema Toleranz“ in Bukarest. Die Reaktionen der Teilnehmer dieser Konferenz auf den Haß und die Intoleranz, den die deutsche Regierung gegenüber Mitgliedern der Scientology Kirche schürt, reichten von Sorge bis Wut. Zweifelsohne haben Sie auch davon nichts gehört.

Und ebensowenig werden Sie erfahren haben, daß internationale Experten Claudia Noltes Absicht verurteilten, die Scientology Kirche und ihre Mitglieder beobachten zu lassen. Dekan M. Kelley, Berater für Fragen der Religionsfreiheit des Nationalen Kirchenrates der Vereinigten Staaten, und Barry Fischer, Präsident des Komitees für Religionsfreiheit der Amerikanischen Anwaltsvereinigung von 1982 bis 1994 und jetziger Leiter der „Anwälte für Menschenrechte International“, erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme: Noltes Vorschlag „hat den schalen Beigeschmack einer gestapoähnlichen Mentalität, die darauf abzielt, Zentren unabhängiger Motivation innerhalb der Bevölkerung zuerst suspekt erscheinen zu lassen und sie dann zu überwachen und zu kontrollieren.“

Wohin man sich auch außerhalb Deutschlands wendet, man vernimmt vermehrt Stimmen der Besorgnis über den Stand der Menschenrechte in der Bundesrepublik. Die Angst wächst – auch wenn sie kaum jemals Deutschland und seinen Bürgern gegenüber artikuliert wird.

Als dem weltbekannten Jazzmusiker Chick Corea aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Scientology Kirche nicht gestattet wurde, bei einem Konzert in Baden-Württemberg aufzutreten, protestierten viele heftig.

Luis Gutierrez, Kongreßabgeordneter der Vereinigten Staaten, gab im Kongreß zu Protokoll: „In diesem aufgeklärten Zeitalter und vor allem nach dem Fall der Mauer, eines Symbols der Unterdrückung und Zensur, ist es meines Erachtens zugleich beschämend und beunruhigend, daß es Herrn Corea aufgrund seiner religiösen und philosophischen Ansichten nicht gestattet wird, seine Musik zu spielen.“

In einem Schreiben, unterzeichnet vom Vorsitzenden und vom stellvertretenden Vorsitzenden des „Congressional Arts Caucus“ im US-Kongreß sowie von den Vorsitzenden des „Congressional Black Caucus“, „Congressional Hispanic Caucus“ und des „Congressional Human Rights Caucus“, wird die Diskriminierung Coreas scharf kritisiert:

„Der Kongreß der Vereinigten Staaten hat mehr als einmal seine Auffassung zum Ausdruck gebracht, daß die Vereinigten Staaten aus tiefster Überzeugung an das Recht auf Religionsfreiheit und das Recht auf freie Religionsausübung für alle Menschen glauben und Verletzungen dieser Rechte verurteilen, egal wo in der Welt sie sich zutragen. Die Gesetze der Vereinigten Staaten und die internationalen Abkommen über Menschenrechte haben zum Ziel, die Ausgrenzung einzelner Menschen aufgrund ihrer Rasse, Religion oder politischen Überzeugung zu verhindern . . .

Der weltbekannte amerikanische Musiker Chick Corea nahm die Einladung zu einem staatlich subventionierten Konzert im Zusammenhang mit den Leichtathletikweltmeisterschaften in Stuttgart an. Zwei Wochen vor dem Konzert wurde ihm mitgeteilt, daß das Land Baden-Württemberg seinen Auftritt nicht zulassen würde, einzig und allein aufgrund seiner Verbindung zur Scientology Kirche. Einzelne Mitglieder des Kongresses, Mitglieder des „Congressional Hispanic Caucus“, des „Congressional Black Caucus“, des „Congressional Arts Caucus“ und der Human Rights Watch/Helsinki und prominente Unterhaltungskünstler wie zum Beispiel Bill Cosby und B.B. King haben anläßlich dieser Behandlung Herrn Coreas beim deutschen Botschafter, Immo Stabreit, Alarm geschlagen. Die Helsinki-Kommission publizierte auch einen Bericht zu diesem Vorfall.“

Weiter heißt es: „Vor einigen Monaten kehrte das Chick Corea Quartett auf einer Europatournee nach Deutschland zurück. Herr Corea wurde eingeladen, im Opernhaus des Staatstheaters Kassel aufzutreten. Nachdem der Vorverkauf eröffnet worden war, artikulierten das Ministerium für Wissenschaft und Kunst und andere staatliche Funktionsträger öffentlich ihren Wunsch nach einer Absage des Konzerts. Sie kritisierten das staatliche Opernhaus dafür, daß es einen Vertrag mit einem Künstler abgeschlossen hatte, der mit Scientology in Verbindung steht. Das Land drängte den deutschen Organisator schließlich dazu, Klauseln in den Vertrag aufzunehmen, die es Herrn Corea bei einer Strafe von 50.000 DM untersagten, für Scientology vor, während oder direkt nach seinem Auftritt zu ,werben'.

Chick Coreas Karriere umfaßt drei glanzvolle Jahrzehnte. Bei all seinen regelmäßigen Auftritten weltweit wurde er nie zuvor seiner religiösen Überzeugung wegen gebrandmarkt oder benachteiligt. Dieses Verhalten der deutschen Regierung ist ein ernsthafter Verstoß gegen die Religionsfreiheit Herrn Coreas und seine Freiheit, als Künstler seine Musik mit allen Leuten und Kulturen zu teilen.“

Jeff Levinson beschrieb die Diskriminierung Chick Coreas in der amerikanischen Zeitschrift Billboard mit dem Wort „häßlich“. Und in Cash Box kommentierte M.R. Martinez: „Dieser Vorfall gegen Corea fällt in eine Zeit nationalistisch motivierter Intoleranz gegen eine Anzahl von Gruppen, einschließlich Juden, Moslems, afrikanische Asylanten und nicht-deutsche Europäer. Während der letzten Monate haben verschiedene Zusammenstöße zwischen deutschen Nationalisten und anderen Gruppen zu Gewalttaten geführt. . . . durchwegs aufgebrachte Reaktionen aus der Unterhaltungsindustrie ließen nicht auf sich warten.“

Offensichtlich beschränkt sich die öffentliche Wahrnehmung wachsender Intoleranz keineswegs nur auf Körperschaften, deren Funktion es ist, Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Beispielsweise befürchten die meisten Amerikaner, daß nationalsozialistische Strömungen in Deutschland wieder zunehmen. Die amerikanische Freedom-Redaktion fand in einer Umfrage heraus, daß 67 % der befragten Amerikaner glauben, daß „religiöse Intoleranz in Deutschland ein ernstes Problem darstellt“. Und 79 % sehen in der Rückkehr nationalsozialistischer Strömungen in Deutschland eine reale Gefahr.

Untersuchungsergebnisse in der Bundesrepublik Deutschland

Aber Deutschland wird aufgrund dieser Vorfälle nicht nur von internationalen Körperschaften kritisiert oder widersprochen. Unabhängige deutsche Behörden kommen zu ähnlichen Schlußfolgerungen.

Ende Dezember 1995 erklärte zum Beispiel Ernst Uhrlau, Leiter des Hamburger Landesamts für Verfassungschutz: „Scientology stellt keine Gefahr für den Staat dar.“ Sein Amt würde sich nur mit politisch motivierten Gruppen befassen, und er erklärte, daß Scientology diese Kriterien nicht erfülle. Da eine der größten Scientology Kirchen Deutschlands sich direkt vor den Türen seines Amtes befindet, kann es keinen Zweifel geben, daß er weiß, wovon er spricht. Das Urteil Uhrlaus reflektiert auch die Einstellung der Scientologen zum demokratischen Rechtsstaat. Es reiht sich nahtlos ein in die Liste von Beurteilungen ähnlicher Ämter, die die Scientology Religion eingehender untersucht haben.

Ungefähr zwei Jahre zuvor hatte bereits das saarländische Landesamt für Verfassungsschutz eine Beobachtung der Scientology Kirche eingestellt. Nach zweijährigen Untersuchungen kam es zu dem Schluß, daß keine Anhaltspunkte für irgendwelche der unterstellten verfassungsfeindlichen Bestrebungen auf Seiten der Scientology Kirche bestünden.

Das sächsische Amt für Verfassungsschutz berichtete im November 1994, daß innerhalb der Scientology Kirche „keine Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ausgemacht werden konnten.

Auch eine umfassende bundesweite Untersuchung, welche von der Hamburger Staatsanwaltschaft über drei Jahre hinweg durchgeführt worden war, wurde schließlich im Juni 1994 eingestellt. Die Untersuchung kam zu dem Schluß, daß es keinerlei Anhaltspunkte für die Stichhaltigkeit der Anschuldigungen gegen die Scientology Kirche gibt. Ungeachtet dieser und ähnlicher Ergebnisse zuständiger Behörden versuchen ein paar wenige, profilierungssüchtige Politiker und Bürokraten weiterhin, die Scientology Religion in Verruf zu bringen. Dabei greifen sie nur zu gern auf die Lügen und versteckten Anspielungen der immer wieder selben „Quellen“ zurück, die für ihren Mangel an Glaubwürdigkeit bekannt sind.

Abgesehen davon, daß sie das Grundrecht der Religionsfreiheit mit Füßen treten, zerstören sie Deutschlands internationalen Ruf.

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